Bei fremdfinanzierten Immobilientransaktionen hat der Erwerber in der Regel die Kosten für die Besicherung des Fremdkapitalgebers zu tragen, wozu insbesondere die Pfandrechtseintragungsgebühr gemäß TP 9 lit b Z 4 GGG für die Eintragung der Hypothek im Grundbuch zählt. Das BFG hat die Kosten für die Pfandrechtseintragung ins Grundbuch im betrieblichen Bereich zuletzt unter Verweis auf die EStR und ausgewählte Literatur als über die Laufzeit zu verteilende Geldbeschaffungskosten iSd § 6 Z 3 EStG eingestuft, eine detaillierte inhaltliche Begründung aber vermissen lassen. Im Rahmen dieses Beitrags soll deshalb untersucht werden, ob Pfandrechtseintragungsgebühren mit der Verbindlichkeit unmittelbar zusammenhängende Geldbeschaffungskosten iSd § 6 Z 3 EStG darstellen und im betrieblichen Bereich einer Verteilung über die Laufzeit der Verbindlichkeit unterliegen.

