Der Finanzausschuss hat am 8. 3. 2022 den gesetzlichen Rahmen für den Energiekostenausgleich in Form eines Gutscheins in der Höhe von 150 Euro abgesegnet. Weitere Beschlüsse betreffen die Anhebung von Vorausvergütungen von Energieabgaben bei energieintensiven Produktionsbetrieben auf 25 % sowie die geplante Evaluierung von COVID-19-Hilfsmaßnahmen. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.