Mit dem COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz (CFPG) hat der Gesetzgeber den Abgabenbehörden die nachträgliche Kontrolle von COVID-19-Förderungen überantwortet. Da solche Kontrollen vor allem im Rahmen von abgabenbehördlichen Überprüfungsmaßnahmen erfolgen, sind bereits zahlreiche Unternehmen mit derartigen Kontrollen im Rahmen laufender Betriebsprüfungen konfrontiert. Im Rahmen von Förderungsprüfungen nach dem CFPG stellt sich daher in der Praxis vermehrt die Frage, welche Unterlagen vom Betriebsprüfer für diese Zwecke angefordert werden dürfen und welche rechtlichen Folgefragen daran anknüpfen. Vergleichbare Fragen stellen sich auch dann, wenn die Kontrollen der COVID-19-Förderungen im Rahmen von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und Nachschauen oder bei Überprüfungsmaßnahmen der Finanzpolizei erfolgen.