Für Abgabepflichtige mit hohen Umsätzen und mit gewisser Nähe ihrer Wertschöpfung zum Tourismus ist die Einordnung in die Abgabengruppen bzw Beitragsgruppen des Tourismusbeitragsrechts des jeweiligen Landes von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Für Krankenanstalten hat der VwGH in einer aktuellen Entscheidung vom 7. 9. 2022, Ra 2021/13/0085, jüngst die für die Einordnung als Sanatorium maßgebenden Kriterien herausgearbeitet, welche der Verfasser in diesem Beitrag näher zu präzisieren versucht.