Die Regelungen des KBGG sind in manchen Bereichen schwer verständlich und/oder kontraintuitiv. Dementsprechend hoch ist das Risiko eines unrechtmäßigen Bezugs, der zu Rückforderungen führen kann. Das Risiko eines Missverständnisses durch den zuständigen Krankenversicherungsträger sollte bislang allein der Bezieher des Kinderbetreuungsgeldes tragen. Dem erteilte der VfGH nun eine Absage.
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