§ 6a ZPO, § 6 Abs 3 IO, § 7 IO
Statusprozesse sind nicht von § 7 IO erfasst.
Eine Fortsetzung des gemäß § 6a ZPO unterbrochenen Verfahrens wird durch die zwischenzeitige Konkurseröffnung nicht gehindert.
§ 6a ZPO, § 6 Abs 3 IO, § 7 IO
Statusprozesse sind nicht von § 7 IO erfasst.
Eine Fortsetzung des gemäß § 6a ZPO unterbrochenen Verfahrens wird durch die zwischenzeitige Konkurseröffnung nicht gehindert.