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Säule III: Gleichbehandlung und Versicherungen

BeiträgeMR Dr. Anna Ritzberger-Moserzuvo 2008/62zuvo 2008, 95 Heft 4 v. 14.8.2008

Es gibt mittlerweile zwei EU-RL, die Diskriminierungen aus bestimmten Gründen (Geschlecht bzw ehtnische Zugehörigkeit) bei Vertragsversicherungen verbieten. Nach einem aktuellen Richtlinienvorschlag sollen weitere Diskriminierungsgründe erfasst werden. In der österreichischen Umsetzung sind neben dem Versicherungsrechtsänderungsgesetz 2006 auch das Gleichbehandlungsgesetz und das Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft zu beachten: Die beiden letztgenannten Gesetze sind auch für Versicherungen relevant, da die durch das Versicherungsrechtsänderungesetz 2006 zum Thema Gleichbehandlung getroffenen Regelungen nur bestimmte einzelne Aspekte des Diskriminierungsschutzes regeln.

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