Seit dem Jahr 2000 ist die gesetzliche Alterspension zahlreichen Reformen unterzogen worden. Maßgeblich hiervon betroffen war das gesetzliche Pensionsantrittsalter, das regelmäßig auch dazu dient, die Laufzeit betrieblicher Vorruhestandsmodelle zu beschränken. Mit den Rechtsfolgen der Anhebung des gesetzlichen Antrittsalters musste sich jüngst der OGH1 auseinandersetzen. Seine Ausführungen zu den Auswirkungen auf Vorruhestandsvereinbarungen nimmt der vorliegende Beitrag nunmehr zum Anlass einer kritischen Bestandsaufnahme.