Unfallversicherung | ||
OGH 6. 5. 2008, 10 ObS 42/08m | § 86 Abs 4 Satz 2 ASVG (Unfallmeldung - Leistungsanfall) | Weder in einer Unfallmeldung des Arbeitgebers betreffend einen beim gleichen Vorfall im Jahr 1973 tödlich verunglückten Arbeitskollegen des Klägers noch in einem in einer Tageszeitung veröffentlichten Bericht über diesen Unfall kann eine Unfallmeldung iSd § 86 Abs 4 Satz 2 ASVG erblickt werden, weshalb dem Kläger, der innerhalb von zwei Jahren ab Eintritt des Versicherungsfalls keinen Antrag auf Feststellung einer Versehrtenrente gestellt hat und dessen Anspruch auch nicht von Amts wegen festgestellt wurde, eine Versehrtenrente erst ab dem Zeitpunkt der späteren Antragstellung gebührt. |
OGH 27. 5. 2008, 10 ObS 45/08b | § 205 Abs 3 ASVG (Erhöhung der Versehrtenrente) | Bei der Erhöhung der Versehrtenrente wegen unverschuldeter Arbeitslosigkeit handelt es sich um eine freiwillige Leistung, deren Verweigerung vom Gericht auf Ermessensmissbrauch überprüft werden kann. Dass der Versicherte seinen im Unfallzeitpunkt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann, bildet für sich allein keine Grundlage für die Annahme eines Härtefalls. |
Pensionsversicherung | ||
OGH 22. 4. 2008, 10 ObS 163/07d | § 253a Abs 3 ASVG (Wegfall der vorzeitigen Alterspension bei Arbeitslosigkeit) | Für die Beurteilung der Frage, ob eine vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit (§ 253a ASVG) infolge eines Einkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit wegfällt, sind die nach dem Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung in einem Kalendermonat ermittelten Einkünfte (und nicht ein aus dem Jahresverdienst errechnetes durchschnittliches Monatseinkommen) maßgeblich. |
OGH 6. 5. 2008, 10 ObS 47/08x | § 255 Abs 3 ASVG (Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt - Anmarschweg) | Die Auffassung des Berufungsgerichts, auch bei einem Zeitaufwand von 20 bis 25 Minuten für eine Wegstrecke von 500 m (dies entspricht einer Geschwindigkeit von 1,2 bis 1,5 km/h) sei noch kein Ausschluss vom Arbeitsmarkt gegeben, steht nicht in einem unvertretbaren Widerspruch zur bisherigen Judikatur (10 ObS 236/92 = SSV-NF 6/109; 10 ObS 310/98f = SSV-NF 12/133; RIS-Justiz RS0085049), weshalb die außerordentliche Revision zurückzuweisen ist. |
OGH 27. 5. 2008, 10 ObS 63/08z | § 255 Abs 4 ASVG ("Eine" Tätigkeit) | Bei diversen Hilfsarbeitertätigkeiten am Bau und in einem Sägewerk (insgesamt 117 Kalendermonate) und der selbstständigen Tätigkeit eines Landwirts (12 Kalendermonate) handelt es sich wegen des unterschiedlichen arbeitskulturellen Umfelds nicht um "eine" Tätigkeit iSd § 255 Abs 4 ASVG. Maßgeblich ist nicht die konkret ausgeübte Tätigkeit, sondern die "abstrakte" Tätigkeit mit dem am allgemeinen Arbeitsmarkt typischerweise gefragten Inhalt (10 ObS 52/05b = RIS-Justiz RS0100022 [T17] = RS0087659 [T7]). |
OGH 27. 5. 2008, 10 ObS 55/08y | § 273 Abs 1 ASVG (Verweisbarkeit einer Hauptkassierin) | Eine Hauptkassierin in einem Geschäft, die teilweise auch für Regalbetreuung und den Einkauf bestimmter Waren zuständig war, kann auf einfachste Bürotätigkeiten (Poststelle, Belegsortierung) verwiesen werden (Zurückweisung der außerordentlichen Revision). |
OGH 6. 5. 2008, 10 ObS 19/08d | § 273 ASVG (Beseitigung der Berufsunfähigkeit durch eine Operation) | Bei der Beurteilung der Frage der Zumutbarkeit einer Operation sind auch individuelle patientenspezifische Kriterien zu berücksichtigen (10 ObS 5/03p = SSV-NF 17/21). Als unzumutbar sind jedenfalls Eingriffe anzusehen, bei denen im Einzelfall ein Schaden für Leben oder Gesundheit nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, die mit erheblichen Schmerzen verbunden sind oder die einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeuten. |