Ende Jänner 2024 verabschiedete der Nationalrat das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das ab September 2025 gelten soll. Mit diesem Gesetz ist das Aus für das Amtsgeheimnis besiegelt. Stattdessen gewährt das neue Gesetz jedem Individuum und jeder Organisation ein Recht auf Zugang zu staatlichen und zu bestimmten unternehmerischen Informationen. Gemeinden, Gemeindeverbände und deren Organe sind ebenfalls Adressaten der umfangreichen Informations- und Veröffentlichungspflichten. Dieser Beitrag fasst zusammen, was sich durch das Kontroll- und Transparenzpaket der Regierung für Gemeinden ändern wird und was, insb auch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten, zu beachten ist.