Kleinwasserkraftanlagen produzieren im Regelfall eine kleinere Energiemenge als größere Anlagen. Mit ihnen sind meist auch geringere Eingriffe in andere Rechtsgüter als bei größeren Anlagen verbunden. Der Beitrag untersucht, welche Rolle Kleinwasserkraftanlagen bei verwaltungsrechtlichen Interessenabwägungen spielen und wie dies im Lichte des übergeordneten öffentlichen Interesses an erneuerbaren Energien zu sehen ist.