Mit LGBl-B 2021/39 wurde die Bgld Stare-Vertreibungs-V 2021 erlassen. Die darin vorgesehenen Maßnahmen dienen der Vermeidung erheblicher Schäden an Weinbaukulturen. Die Vertreibung der Stare mit Kleinflugzeugen und unbemannten Luftfahrzeugen ist zulässig, teilweise auch durch Gewehrschüsse.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.