Mit BGBl II 2021/310 wurde die Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung geändert. Die Methoden zur Bewertung der gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Umgebungslärm wurden in Anl 4 überarbeitet in Anpassung an die RL (EU) 2020/367 .
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.