Mit LGBl-T 2020/60, ausgegeben am 26. 5. 2020, wurde die Tir Bauordnung 2018 geändert. Im Wesentlichen betrifft die Nov folgende Änderungen:
Erweiterung der Ausnahme vom Geltungsbereich hinsichtlich baulicher Anlagen, die dem Veranstaltungsgesetz unterliegen;
Neudefinition des Begriffs der "größeren Renovierung";