Mit LGBl-W 2020/23, ausgegeben am 15. 4. 2020, wurde das Wr AbfallwirtschaftsG novelliert. Es wurden etwa folgende Änderungen vorgenommen:
Aufhebung der durch die Recycling-BaustoffV überlagerten Regelungen zum Abfallkonzept für Baustellen und Schadstofferkundung;
Verbot von gleichartigen Sammlungen für bestimmte Abfälle und Schaffung einer V-Ermächtigung zur Festlegung jener Abfälle, für die das Duplizierungsverbot gelten soll;