Mit LGBl-St 2020/55, ausgegeben am 10. 6. 2020, wurde die BrauchtumsfeuerV geändert. Die Sonderbestimmung des § 5a, wonach bis 31. 12. 2020 alle Brauchtumsfeuer verboten waren, wurde aufgehoben.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Mit LGBl-St 2020/55, ausgegeben am 10. 6. 2020, wurde die BrauchtumsfeuerV geändert. Die Sonderbestimmung des § 5a, wonach bis 31. 12. 2020 alle Brauchtumsfeuer verboten waren, wurde aufgehoben.
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