Mit LGBl-S 2020/61, ausgegeben am 27. 5. 2020, wurde das Sbg NaturschutzG 1999 novelliert. Die Nov dient der Schaffung einer V-Ermächtigung: Um die schwierige wirtschaftliche Lage der nach dem Sbg NSchG 1999 Abgabepflichtigen nicht noch zusätzlich zu erschweren, wurde die gesetzliche Grundlage für eine V der Sbg LReg geschaffen, mit der der spätest mögliche Zeitpunkt für die Abgabenerklärung und die Abgabenleistung bis längstens 15.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.