vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Inländerquote bei der Zulassung zum Medizinstudium aus europa- und verfassungsrechtlicher Sicht Sonderheft Gmundner Medizinrechtskongress 2024

BeitragAufsatzKatharina PabelRdM 2024/48RdM 2024, 242 - 248 Heft 5a v. 14.10.2024

Studienplätze für Medizin sind begehrt, sowohl bei Studieninteressierten aus Österreich als auch aus Deutschland. Das Aufnahmeverfahren muss eine faire und unionsrechtskonforme Vergabe der Studienplätze an die Interessierten sicherstellen. Gleichzeitig muss die ärztliche Versorgung in Österreich sichergestellt werden, wobei die Erfahrung zeigt, dass Studierende aus Deutschland, die in Österreich ihr Medizinstudium abschließen, für die Berufstätigkeit zumeist nach Deutschland zurückkehren. Die geltende Regelung (sog Inländerquote) begünstigt Studienwillige mit einer in Österreich abgelegten Hochschulreife beim Aufnahmetest. Sie ist wohl mit Unions- und Verfassungsrecht vereinbar. Die mit dem Studienjahr 2024/25 eingerichteten Studienplätze im öffentlichen Interesse werfen allerdings neue rechtliche Fragestellungen auf.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!