Das VUG 2024 hat für die Wahlärzte einige Neuerungen gebracht, die diese ärztlichen Leistungserbringer den Vertragsärzten in bestimmten Aspekten annähern. In diesem Beitrag werden jeweils ausgewählte einfachgesetzliche Probleme (va zur e-card-Anbindung) und verfassungsrechtliche Fragen (va zur Erwerbsausübungsfreiheit) in Zusammenhang mit diesen Regelungen behandelt.