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OGH zur nicht dauerhaft unmöglichen Leistungserbringung durch Personalengpass in einer Betreuungseinrichtung

HeimAufG, UbG & ErwachsenenschutzrechtAufsatzIngrid Jez, Sara FindenigÖZPR 2025/14ÖZPR 2025, 21 - 23 Heft 1 v. 21.3.2025

Durch Personalengpass entsteht keine dauerhafte Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Eine dauerhafte Wohnortverlegung ist ein genehmigungsbedürftiges Rechtsgeschäft.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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