Durch Personalengpass entsteht keine dauerhafte Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Eine dauerhafte Wohnortverlegung ist ein genehmigungsbedürftiges Rechtsgeschäft.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Durch Personalengpass entsteht keine dauerhafte Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Eine dauerhafte Wohnortverlegung ist ein genehmigungsbedürftiges Rechtsgeschäft.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.