Das deutsche Bundesverfassungsgericht (dBVerfG) hat im November 2024 entschieden, dass ärztliche Zwangsmaßnahmen nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (dBGB) künftig auch außerhalb eines Krankenhauses möglich sein müssen. Das Urteil wurde nur mit knapper Mehrheit gefasst und hat zu zahlreichen Diskussionen und Ängsten geführt. Drohen nun künftig auch Zwangsbehandlungen in den eigenen vier Wänden?