Turnusärzte sind zur unselbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt. Der Turnus ist in anerkannten Ausbildungsstätten, insb in Krankenanstalten, Lehrpraxen und vergleichbaren Einrichtungen zu absolvieren.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.