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Was hat sich durch die Heimaufenthaltsnovelle 2010 bezüglich der Anordnungsbefugnis des Pflegepersonals geändert?

HeimAufG & UbGFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2010/89ÖZPR 2010, 88 Heft 3 v. 1.3.2010

Bisher war die Anordnungsbefugnis für (pflegerische) Freiheitsbeschränkungen (FB) - abgesehen von solchen unter 24 Stunden - Ärzten vorbehalten. Ab 1. 7. 2010 dürfen FB durch Maßnahmen im Rahmen der Pflege jene Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege (= .

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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