Ärztliche Dokumente, die nach § 5 Abs 2 HeimAufG erforderlich sind, im Fall einer länger als 48 Stunden dauernden oder über diesen Zeitraum hinaus wiederholt notwendigen Freiheitsbeschränkung, können sein:
ein ärztliches Gutachten,
Ärztliche Dokumente, die nach § 5 Abs 2 HeimAufG erforderlich sind, im Fall einer länger als 48 Stunden dauernden oder über diesen Zeitraum hinaus wiederholt notwendigen Freiheitsbeschränkung, können sein:
ein ärztliches Gutachten,