Liegt ein Anspruchsübergang nach § 13 BPGG vor?
Wird der Betroffene unter (teilweiser) Kostenbeteiligung eines öffentlichen Kostenträgers gepflegt?
Antrag/Klage ohne Vollmacht des Pflegebedürftigen im Namen des Kostenträgers.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.