Zu großen Problemen bei der Pflegegeldeinstufung führte jahrelang der Umstand, dass die Ernährung mittels Sonde von der Rechtsprechung nicht als Pflegebedarf iS der Pflegegeldgesetze gesehen wurde. Mit der Novelle der Einstufungsverordnung (EinstV) zum Bundespflegegeldgesetz (BPGG) mit 1. 1. 2009 (BGBl II 2008/469) wurde diese Unklarheit zu Gunsten der Annahme eines Pflegebedarfs beseitigt.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.