Für Sozialarbeiter bzw Personen, die in der Pflegeüberleitung in einer Krankenanstalt oder einer Rehabilitationseinrichtung (zB für Schlaganfallpatienten) tätig sind, stellt sich die Frage, ob sie für den selbst nicht (ausreichend) geschäfts- bzw einsichtsfähigen Betroffenen einen Antrag auf Gewährung oder Erhöhung des Pflegegelds stellen können, wenn Angehörige nicht vorhanden oder greifbar sind.