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Dürfen HeimhelferInnen einfache Pflegehandlungen bei Bewohnern mit höherer Pflegestufe (Stufen 4 - 7) durchführen (zB Waschen, Toilettengänge begleiten usw), wenn ein Pflegeprozess als Grundlage der Pflege gilt?

GuKG, Arbeitsrecht & AnstaltenrechtFragen aus der PraxisAufsatzMag. Dr. Christian GepartÖZPR 2010/71ÖZPR 2010, 72 Heft 3 v. 1.3.2010

Angehörige von Sozialbetreuungsberufen nach der Vereinbarung gem Art 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe (BGBl I 2005/55), die nicht zur Ausübung der Pflegehilfe berechtigt sind und das Ausbildungsmodul "Unterstützung bei der Basisversorgung" (vgl Gesundheits- und Krankenpflege-Basisversorgungs-Ausbildungsverordnung, BGBl II 2006/281) absolviert haben, sind zur Durchführung unterstützender Tätigkeiten bei der Basisversorgung

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