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Dürfen Fachsozialbetreuer "A"-Medikamente herrichten (zB nach persönlicher oder telefonischer Anordnung eines Arztes, auch im Routinebetrieb durch Bereitstellung der Medikamente für eine Woche)?

GuKG, Arbeitsrecht & AnstaltenrechtFragen aus der PraxisAufsatzMag. Dr. Christian GepartÖZPR 2010/70ÖZPR 2010, 72 Heft 3 v. 1.3.2010

Gem Art 3 Abs 2 der Vereinbarung gem Art 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe (BGBl I 2005/55) bildet die Ausbildung zum Pflegehelfer nach dem GuKG einen integrierenden Bestandteil der Ausbildung zum Fach-Sozialbetreuer mit Schwerpunkt Altenarbeit

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