Gem Art 3 Abs 2 der Vereinbarung gem Art 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe (BGBl I 2005/55) bildet die Ausbildung zum Pflegehelfer nach dem GuKG einen integrierenden Bestandteil der Ausbildung zum Fach-Sozialbetreuer mit Schwerpunkt Altenarbeit