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Kaskoversicherung: Schaden aus (bloß) unprofessionellem Abschleppen nicht versichert

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2026/86ÖJZ 2026, 293 - 295 Heft 5 v. 12.3.2026

Art 1.8. AK2 2018

Mit "Mut- oder Böswilligkeit" beschreibt der Versicherer eine bestimmte qualifizierte Form des Vorsatzes, hätte er doch ansonsten schlicht (jede) vorsätzliche Schädigung durch betriebsfremde Personen in Art 1.8. AK2 2018 versichert.

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