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Rechnungslegung im Unterhaltsverfahren

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2026/68ÖJZ 2026, 237 - 239 Heft 4 v. 25.2.2026

Art XLII Abs 1 EGZPO

Die Stufenklage gem Art XLII EGZPO ist auch bei gesetzlichen Unterhaltsansprüchen grundsätzlich zulässig. Der Beklagte kann sich nicht darauf stützen, er sei zur Rechnungslegung (und Eidesleistung) nur Zug um Zug gegen Offenlegung der Einkünfte der Klägerin verpflichtet.

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