Matthäus Uitz, ÖJA 2026, in Kürze unter www.rdb.at
Das Erwachsenenschutzrecht und das Gesellschaftsrecht bezwecken die Sicherstellung der selbstbestimmten Marktteilnahme ihrer Normadressaten. Hieran ist die personenrechtliche Prägung dieser Privatrechtsgebiete zu erkennen.

