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Organhaftung für Kartellgeldbußen

BeitragAufsatzMartin Gassler, Agnes Lackenberger, Markus TaufnerÖJZ 2026/56ÖJZ 2026, 380 - 388 Heft 7 v. 23.4.2026

Muss ein Organmitglied für Kartellgeldbußen, die über das Unternehmen verhängt wurden, persönlich haften? Diese Frage wird nicht nur von Höchstgerichten in diversen Mitgliedsstaaten unterschiedlich beurteilt, sondern auch in der Literatur seit einigen Jahren kontroversiell diskutiert. Anlässlich eines aktuell anhängigen Vorabentscheidungsverfahrens vor dem EuGH wird diese Frage aus rechtsvergleichender Perspektive untersucht. (FN )

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