Zur Begutachtung (bis 16. 4. 2026) hat das Justizministerium einen Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Konsumentenschutzgesetz, das Verbrauchergewährleistungsgesetz und das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz geändert werden (Warenreparaturrichtlinie Umsetzungsgesetz - WaRUG), zur Begutachtung versendet, mit der die RL (EU) 2024/1799 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung der VO (EU) 2017/2394 und der RL (EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828 umgesetzt werden soll.

