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Die Aktualisierungspflicht nach § 7 VGG

BeitragAufsatzAdrian RuhsÖJZ 2026/37ÖJZ 2026, 256 - 262 Heft 5 v. 12.3.2026

Aktualisierungen mögen manchmal erfreulich, manchmal aber auch ärgerlich sein. Häufig liegt das Problem freilich darin, dass keine oder fehlerhafte Aktualisierungen zur Verfügung gestellt werden. Um diesem Problem entgegenzuwirken, wurde mit dem GRUG (FN ) § 7 VGG erlassen, der zugleich die unionsrechtlichen Vorgaben der Art 7 Abs 3 und Abs 4 Warenkauf-Richtlinie (FN ) (WKRL) sowie der Art 8 Abs 2 und Abs 3 Digitale-Inhalte-Richtlinie (FN ) (DIRL) umsetzt. (FN ) § 7 VGG zählt dabei zu den umstrittensten Normen des "neuen" Gewährleistungsrechts. Im vorliegenden Beitrag wird dargelegt, wieso der Unternehmer zur Aufrechterhaltung des mangelfreien Zustands verpflichtet ist und warum eine Verletzung dieser Pflicht dessen Gewährleistungspflicht begründet.

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