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Frage nach tatbestandlicher Handlungseinheit durch SchwurGH

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2026/33ÖJZ 2026, 121 Heft 2 v. 23.1.2026

§ 345 Abs 1 Z 6 StPO (§§ 267, 302 Abs 1, § 362 Abs 1 StPO)

Spaltet die Anklageschrift eine indizierte tatbestandliche Handlungseinheit auf, ist eine Eventualfrage danach zu stellen. Geschieht dies nicht, ist der OGH zur Anwendung von § 362 Abs 1 StPO befugt.

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