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Umfang der Treuepflicht des Arbeitnehmers

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2026/20ÖJZ 2026, 96 Heft 2 v. 23.1.2026

§ 1153 ABGB

Den Arbeitnehmer trifft eine Treuepflicht, die ihn dazu verhält, auf betriebliche Interessen des Arbeitgebers entsprechend Rücksicht zu nehmen. Er hat insb alles zu unterlassen, was den unternehmerischen Tätigkeitsbereich, dessen Organisationswert und dessen Chancen beeinträchtigt und die Interessen des Arbeitgebers zu gefährden geeignet ist.

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