Das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) steht derzeit im Fokus des VfGH. Vor kurzem hat der VfGH § 2b Abs 1 FMedG, der ein ausnahmsloses Verbot des sogenannten "Social Egg Freezing" vorsah, als verfassungswidrig aufgehoben. Nun liegt dem Gerichtshof ein Individualantrag der "Solomütter by Choice" vor, der den absoluten Ausschluss alleinstehender Frauen von der medizinisch unterstützten Fortpflanzung zum Gegenstand hat. Nach § 2 Abs 1 FMedG ist alleinstehenden Frauen der Zugang zur künstlichen Befruchtung im Inland derzeit gesetzlich verwehrt. Der Beitrag untersucht, ob dieser Ausschluss den verfassungsrechtlichen Anforderungen standhält, und geht auf weiterführende Fragen im Zusammenhang mit der rechtlichen Gesamtregelung ein. (FN )

