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Auslegung einer Schiedsklausel in einem Syndikatsvertrag

EvidenzblattJudikaturAndrew AnnerlÖJZ 2026/127ÖJZ 2026, 424 - 426 Heft 7 v. 23.4.2026

§ 581 Abs 1 ZPO

Die in einem Vertrag vereinbarte Schiedsklausel bezieht sich zwar regelmäßig auch auf andere, sich aus diesem Vertrag ergebende Streitigkeiten, nicht jedoch auf andere Verträge zwischen den Parteien, mögen diese auch in einem Zusammenhang stehen.

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