§ 180 Abs 2 StVG
§ 180 Abs 2 erster Satz StVG enthält keine bindende Regelung darüber, auf welche Art und Weise der Entlassene zu hören ist.
12 Os 127/25f
§ 180 Abs 2 StVG
§ 180 Abs 2 erster Satz StVG enthält keine bindende Regelung darüber, auf welche Art und Weise der Entlassene zu hören ist.
12 Os 127/25f
