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Internationale Zuständigkeit für Adoptionen

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2025/93ÖJZ 2025, 300 - 302 Heft 5 v. 13.3.2025

§ 113b JN; §§ 5, 26 IPRG; § 195 ABGB

Das schweizerische Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (chIPRG) nimmt hinsichtlich des anzuwendenden materiellen Rechts die Verweisung nach § 26 Abs 1 iVm § 9 Abs 1 IPRG nicht an, sondern nimmt eine Rückverweisung auf das am Ort des Wohnsitzes oder Aufenthalts geltende Recht vor, welches die zuständigen ausländischen (hier österr) Behörden anzuwenden haben.

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