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GB-Gesuch ohne Auszug aus dem Beglaubigungsregister

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2025/92ÖJZ 2025, 299 - 300 Heft 5 v. 13.3.2025

§ 87 GBG

Das notarielle Beglaubigungsregister (bzw das Vermerkblatt) hat lediglich eine beweissichernde und standesinterne Kontrollfunktion und bildet daher keine Eintragungsgrundlage für einen bestimmten Verbücherungsakt.

5 Ob 80/24m

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