§ 1295 ABGBG
Die FIS Regeln stellen zwar nicht Gewohnheitsrecht dar, doch kommt ihnen als sachkundige Zusammenfassung der Sorgfaltspflichten, die bei der Ausübung des alpinen Skilaufs im Interesse aller Beteiligten zu beachten sind, erhebliche Bedeutung zu. Allgemein besteht für jeden Ski- und Snowboardfahrer das Gebot des Fahrens auf Sicht und zur kontrollierten Fahrweise.