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Kreditnebenkosten nach 2 Ob 238/23y Bearbeitungsgebühr zulässig und nur bei (potenzieller?) Überschneidung mit anderen Kostenposten intransparent

BeitragAufsatzSimon LaimerÖJZ 2025/5ÖJZ 2025, 13 - 17 Heft 1 v. 19.12.2024

Jüngst hat der OGH in 2 Ob 238/23y (FN ) die formularmäßige Vereinbarung einer Kreditbearbeitungsgebühr (nur) wegen möglicher Überschneidung mit weiteren Zusatzentgelten für intransparent gehalten ("Kombinations-Intransparenz"). Dieser Beitrag ordnet die bemerkenswerte Entscheidung ein, zumal ihr ein Sachverhalt mit äußerst spezieller Vertragsgestaltung zugrunde lag, weshalb sie nicht unbesehen verallgemeinert werden darf.

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