§§ 15h, 18 WGG
Eine Berücksichtigung der in § 15h WGG angeordneten befristeten Mietzinsbegrenzung in Form eines Abschlags bei der Wertermittlung anlässlich der Eigentumsübertragung ist nach den klaren Anordnungen des WGG nicht zu rechtfertigen.
5 Ob 46/24m