§ 20 Abs 1, § 22 ECG
§ 20 Abs 1 ECG enthält für Eingriffe in das (allgemeine) Persönlichkeitsrecht eine Sachnormverweisung auf die materiellen Rechtsvorschriften des Niederlassungsstaats. § 22 ECG ist als Ausnahmeregelung grds eng auszulegen.
§ 20 Abs 1, § 22 ECG
§ 20 Abs 1 ECG enthält für Eingriffe in das (allgemeine) Persönlichkeitsrecht eine Sachnormverweisung auf die materiellen Rechtsvorschriften des Niederlassungsstaats. § 22 ECG ist als Ausnahmeregelung grds eng auszulegen.