§ 196 Abs 1 zweiter Satz StPO
Ausdrückliches Übergehen der Äußerung des Besch zur Stellungnahme der StA macht die über einen Fortführungsantrag ergangene E rechtswidrig.
13 Os 97/24z
§ 196 Abs 1 zweiter Satz StPO
Ausdrückliches Übergehen der Äußerung des Besch zur Stellungnahme der StA macht die über einen Fortführungsantrag ergangene E rechtswidrig.
13 Os 97/24z