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Organfunktion des verdeckten Ermittlers

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2024/59ÖJZ 2024, 222 - 225 Heft 4 v. 27.2.2024

§ 1 AHG

Eine von der Kriminalpolizei mit verdeckten Ermittlungen beauftragte Vertrauensperson handelt bei ihren Ermittlungen sowie bei ihrer darauf bezogenen Aussage vor der Kriminalpolizei hoheitlich, wenn dies in einem ausreichend engen inneren Zusammenhang mit dem Ermittlungsauftrag steht.

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