§ 9 AHG
Bei der Entscheidung über einen Delegierungsantrag nach § 9 Abs 4 AHG wird das OLG als ErstG tätig. Die Entscheidung über diesen Antrag ist ein mit Rekurs an den OGH bekämpfbarer Beschluss, auch wenn er in Form einer bloßen Aktenrückstellung gefasst wurde.