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Delegierung einer Amtshaftungssache

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2024/60ÖJZ 2024, 226 - 227 Heft 4 v. 27.2.2024

§ 9 AHG

Bei der Entscheidung über einen Delegierungsantrag nach § 9 Abs 4 AHG wird das OLG als ErstG tätig. Die Entscheidung über diesen Antrag ist ein mit Rekurs an den OGH bekämpfbarer Beschluss, auch wenn er in Form einer bloßen Aktenrückstellung gefasst wurde.

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