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Zum Genehmigungsverfahren nach § 17 Abs 5 PSG

KurzbeitragAufsatzRobert BriemÖJZ 2024/39ÖJZ 2024, 220 - 222 Heft 4 v. 27.2.2024

Nach § 17 Abs 5 PSG bedürfen Rechtsgeschäfte zwischen der Privatstiftung mit einem Mitglied des Stiftungsvorstands, wenn die Privatstiftung keinen Aufsichtsrat hat, der Genehmigung aller übrigen Mitglieder des Stiftungsvorstands und des Gerichts.

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